Die Kassenärztliche Vereinigung in Baden-Württemberg hat sich dafür ausgesprochen, 2G- oder 3G-Regeln zu einer Voraussetzung für medizinische Behandlungen zu machen. Da dies derzeit rechtlich unzulässig ist, empfiehlt sie ihren Mitgliedern, Sprechstunden für Ungeimpfte separat durchzuführen und auf ein Minimum zu begrenzen.
Quelle: RT DE
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