Das Arbeitsgericht Braunschweig hat die Kündigung eines ehemaligen VW-Motorenchefs wegen der Dieselaffäre durch den Konzern für unzulässig erklärt. Sein Verhalten sei “nach der Würdigung aller Umstände und dem Ausgang der Beweisaufnahme nicht als Pflichtverletzung” zu sehen, begründete die Kammer am
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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