Urteil: Sturz bei Firmen-Skitag nicht immer Arbeitsunfall

Wirtschaft

Ein Sturz auf der Piste bei einem Firmen-Skitag ist nur unter bestimmten Voraussetzungen ein Arbeitsunfall. Stehen Freizeit und Erholung der Teilnehmer im Vordergrund, ist es keiner, entschied das Landessozialgericht – selbst wenn der Arbeitgeber die Tour organisiert und bezahlt (Az.: L 3 U 1001/20,
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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