Asylsuchende, die allein in einer Sammelunterkunft leben, bekommen seit einigen Jahren weniger Geld. Begründet wurde das mit möglichen Einsparungen: Die Bewohner könnten zum Beispiel gemeinsam einkaufen und kochen. Unrealistisch, sagt jetzt das Bundesverfassungsgericht.
Quelle: RT DE
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