Ein abgelehnter Asylbewerber, der zwischenzeitlich seine Religion gewechselt hat und deswegen in seinem Herkunftsland verfolgt werden könnte, hat nach Einschätzung des zuständigen Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling.
Quelle: RT DE
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