Nach der Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff erlitt eine Frau eine Darmvenenthrombose und ist seitdem stark eingeschränkt. Das Oberlandesgericht Bamberg hat nun eine erste Entscheidung getroffen und zweifelt daran, dass der Hersteller AstraZeneca ausreichend über Nebenwirkungen informiert hat.
Quelle: RT DE
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