Der Berliner Normalbürger wird erneut irritiert zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Beurteilung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsverordnung durch Aktivisten der Letzten Generation eher wohlwollend ausfällt. Die Polizei darf laut Mitteilung das Loslösen und Wegtragen vorerst nicht mehr in Rechnung stellen.
Quelle: RT DE
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