Im April hatte ein Familienrichter am Amtsgericht Weimar die Aussetzung der Maskenpflicht an zwei Schulen angeordnet. Da gegen ihn wegen des “Verdachts auf Rechtsbeugung” ermittelt wird, kam es nun in drei Bundesländern zu Durchsuchungen der Räumlichkeiten bei Zeugen.
Quelle: RT DE
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