Amtsgericht kannte Angreifer von Würzburg: Bayerische Behörden lehnten zuvor Betreuung des Täters ab

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Obwohl das Amtsgericht sich mit der Unterbringung des Messerstechers von Würzburg in einer Psychiatrie beschäftigt hatte, wurde diese nicht angeordnet. Zwei Tage vor dem Vorfall stellte auch eine Betreuungsstelle Hinweise auf den geistigen Zustand des 24-Jährigen fest.
Quelle: RT DE
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