Im Anlegerschutzprozess um den sogenannten dritten Börsengang der Deutschen Telekom AG im Jahr 2000 zeichnet sich ein Vergleich ab. Auf dem Tisch liegt ein Vorschlag, der sowohl vom Musterkläger und weiteren Anlegerschutz-Kanzleien sowie der beklagten Deutschen Telekom AG, der Bundesrepublik Deutsch
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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