BGH klärt: Mietanpassung für Unternehmer bei Corona-Lockdown

Wirtschaft

Im Corona-Lockdown brachen vielen Geschäften von einem Tag auf den anderen die Einnahmen weg – mussten sie trotzdem weiter die volle Miete zahlen? Das klären die obersten Zivilrichterinnen und -richter des Bundesgerichtshofs (BGH) heute in einem Musterfall aus Sachsen. Seit dem Jahreswechsel 2020/21

Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft

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