Facebook muss es nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hinnehmen, dass seit langem angemeldete Nutzer Pseudonyme auf der Plattform gebrauchen. Eine Pflicht zur Verwendung des sogenannten Klarnamens sei unwirksam, entschied der dritte Zivilsenat am Donnerstag in Karlsruhe. (Az. III ZR 3/21 u
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
Gesamten Artikel lesen: Read More