Bayrisches Verwaltungsgericht kassiert Regelung zur Verkürzung des Genesenenstatus

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Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach ist die Verkürzung des Genesenenstatus in Deutschland in der jetzigen Form nicht zulässig. Am Freitag gab das Gericht den Eilanträgen von zwei Klägern statt.

Quelle: RT DE

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