Im Wirecard-Skandal soll ein Musterverfahren die möglichen Schadenersatzansprüche geschädigter Anleger gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY klären. Der Beschluss des Landgerichts München I wurde am Mittwoch im Bundesanzeiger veröffentlicht. EY kritisierte die Entscheidung und prüft Rechtsmit
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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