Die Betriebsratswahl im Nutzfahrzeug-Werk der Volkswagen AG in Hannover-Stöcken ist nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts unwirksam. Grund sei die vom Wahlvorstand beschlossene Briefwahl für die Arbeitnehmer in Betriebsstätten, die zwar außerhalb des Werksgeländes, aber teilweise in sein
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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