Die Staatsregierung unterstützt Marktkaufleute und Schausteller, die im vergangenen Jahr vom Verbot der Volksfeste betroffen waren. Voraussetzung ist ein Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent in mindestens fünf Monaten zwischen Januar und Oktober 2021, teilte die Staatskanzlei am Dienstag in Münc
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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