Eine Berliner Verkäuferin hat ihre Vorgesetzte als “Ming-Vase” abgewertet. Eine solche Bezeichnung sei durchaus Grund für eine außerordentliche Kündigung, entschied das Arbeitsgericht in der Hauptstadt. Bei der Angestellten eines Kaufhauses mit internationalem Publikum sei zudem in ihren Erklärungsv
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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