Ein Zweitjob fällt automatisch in die Steuerklasse 6. Obwohl die Abzüge dort hoch sind, verlangt das Finanzamt manchmal eine Nachzahlung. Darum ist das so.
Quelle: wirtschaft | t-online
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Ein Zweitjob fällt automatisch in die Steuerklasse 6. Obwohl die Abzüge dort hoch sind, verlangt das Finanzamt manchmal eine Nachzahlung. Darum ist das so.
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