Gericht: Auch russische Flaggen beim Weltkriegsgedenken erlaubt, doch Polizei legt Beschwerde ein

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Das Verwaltungsgericht entschied, dass neben den ukrainischen auch die russischen Fahnen am 8. und 9. Mai in Berlin erlaubt sein werden. Die Polizei hat nichts gegen ukrainische Fahnen, aber gegen russische.

Quelle: RT DE

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