Im VW-Abgasskandal befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) am 21. Juli zum ersten Mal mit Klagen betroffener Diesel-Besitzer gegen ihren Autohändler. Dann soll über vier Fälle verhandelt werden, in denen die Kläger für ihr altes Auto jeweils einen Neuwagen verlangen, wie die obersten Zivilrichter i
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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