Freispruch in 2. Instanz für Friedensaktivist – trotz “Billigung eines Angriffskriegs”

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Das Landgericht Berlin bestätigte den Freispruch für den angeklagten Friedensaktivisten. Zwar habe Bücker mit seiner Rede “den russischen Angriffskrieg” gebilligt, aber er habe damit nicht den öffentlichen Frieden gestört. Auch dagegen kann die Staatsanwaltschaft in Revision gehen.

Quelle: RT DE

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