Wegen Setzen eines Links zu einer Archivseite hat sich ein Redakteur des Freiburger Senders “Radio Dreyeckland” vor Gericht zu verantworten. Der Prozess gilt als weitreichend für die Pressefreiheit in Deutschland. Rechtfertigt das Setzen eines Links die Durchsuchung von Redaktionsräumen?
Quelle: RT DE
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