Rechtsschutz: Nur ein Baustein ist steuerlich absetzbar

Wirtschaft

Wer die Beiträge für die Privat- oder Mietrechtsschutzversicherung absetzen möchte, wird wohl enttäuscht sein, sobald der Steuerbescheid ins Haus flattert.

Quelle: wirtschaft | t-online

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