Dem “Tagesspiegel” ist es nach eigener Darstellung offenbar gelungen, vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen prozessualen Erfolg gegen Friedrich Merz und das Bundeskanzleramt zu erzielen. Im einstweiligen Verfahren wurden diese presserechtlich verpflichtet, Auskunft über bundesweit laufende Verfahren wegen Beleidigung des Bundeskanzlers zu erteilen.
Quelle: RT DE
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