Fast ein Jahr hat sich das Verwaltungsgericht Köln Zeit gelassen, um über einen Eilantrag der AfD zu entscheiden. Diesem hat das Gericht nun im Wesentlichen stattgegeben und dem Bundesamt für Verfassungsschutz untersagt, die AfD bis zur Klärung in einem Hauptsacheverfahren als “gesichert rechtsextrem” einzuordnen.
Quelle: RT DE
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