Mit Beschluss vom 4. August 2021 hat das Verwaltungsgericht Schleswig einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als unzulässig abgelehnt, der das Ziel verfolgte, die Impfungen von Schülerinnen und Schülern gegen Covid-19 in den Räumlichkeiten von Schulen zu unterlassen. Der Antragstellerin fehle die Befugnis zur Klage, heißt es.
Quelle: RT DE
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