Ob Unfall-, Hausrat oder Lebensversicherung: Nach einem Todesfall müssen Hinterbliebene in der Regel zügig tätig werden – und die jeweiligen Anbieter informieren.
Quelle: wirtschaft | t-online
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Ob Unfall-, Hausrat oder Lebensversicherung: Nach einem Todesfall müssen Hinterbliebene in der Regel zügig tätig werden – und die jeweiligen Anbieter informieren.
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