Das war wieder einmal ein Sieg für den NGO-Sumpf. Schließlich ist die “Menschenrechtsliste”, nach der die Ampelkoalition Afghanen einfliegen ließ, ihr Produkt. Und das Bundesverfassungsgericht geht am Ende über alle Zweifel hinweg, aus tieferen Gründen …
Quelle: RT DE
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