Ein Gericht in der südrussischen Metropole hat einen bereits verstorbenen russlanddeutschen NS-Täter des Völkermords für schuldig gesprochen. Es folgte damit dem in Weißrussland und Russland geltenden juristischen Prinzip “ohne Verjährungsfrist”, das NS-Verbrechen auch nach dem Tod der Verdächtigen weiterverfolgt.
Quelle: RT DE
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