Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Freitag einen Eilantrag von FDP, Grünen und Linken abgelehnt, die seit November 2020 geltenden Änderungen des Wahlrechts für Bundestagswahlen zurückzunehmen. Das Hauptverfahren in dieser Sache steht aber noch an.
Quelle: RT DE
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