Steuererklärung: Krankenkasse zahlt nicht – Finanzamt muss es anerkennen

Wirtschaft

Die Krankenkasse wollte einen sogenannten Hirnschrittmacher nicht zahlen. Doch steuerlich absetzbar sind die Behandlungskosten dennoch, entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg.

Quelle: wirtschaft | t-online

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