Gesetzlich Krankenversicherte werden künftig nicht mehr informiert, wenn ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. Diese Neuregelung ist Teil des im Juli 2026 verabschiedeten Sparpakets im Gesundheitswesen. Die Änderung kann erhebliche Auswirkungen auf das Sonderkündigungsrecht des Versicherten haben.
Quelle: RT DE
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