Ein pensionierter Rektor wollte 31.000 Euro für geleistete Überstunden. Doch das Bundesverwaltungsgericht entschied: Lehrkräfte haben darauf keinen Anspruch.
Quelle: wirtschaft | t-online
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Ein pensionierter Rektor wollte 31.000 Euro für geleistete Überstunden. Doch das Bundesverwaltungsgericht entschied: Lehrkräfte haben darauf keinen Anspruch.
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