Urteil: Reiserücktritt greift bei OP-Komplikationen nicht

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Komplikationen nach Operationen gelten nach Ansicht des OLG Frankfurt nicht als unerwartete Erkrankung. Eine Reiserücktrittsversicherung muss in solchen Fällen die Stornokosten nicht vollständig erstatten – das zeigt ein Urteil zu einer geplatzten Kreuzfahrt.

Quelle: touristik aktuell

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