Nord Stream 2 wird von der nach Baubeginn der Erdgaspipeline in Kraft getretenen EU-Regelung nicht ausgeschlossen, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf. Für Förderung, Transport und Vertrieb sollen jeweils unterschiedliche Unternehmen zuständig sein. Der Bau ist nicht betroffen.
Quelle: RT DE
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