BGH: Keine Betrugsabsichten beim Daimler-“Thermofenster”

Wirtschaft

Auf schwindende Erfolgsaussichten müssen sich Diesel-Kläger einstellen, die vom Autobauer Daimler wegen des sogenannten Thermofensters Schadenersatz fordern. Auch ein zweiter Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe machte am Donnerstag sehr deutlich, dass hier bislang – anders als im VW-Abga

Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft

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