Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte, drei Jahre Wartezeit für einen Antrag auf Familienzusammenführung von Flüchtlingen sind ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Dänemark kündigt eine Gesetzesänderung mit Ausnahmen an. Ein syrischer Flüchtling hatte gegen Dänemark geklagt.
Quelle: RT DE
Gesamten Artikel lesen: Read More