Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein Urteil des Gerichts der EU zu Staatshilfen für den geplanten Ostseetunnel zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark höchstrichterlich bestätigt. Der Richterspruch von 2018 besagt, dass die EU-Kommission nicht genau genug geprüft habe, ob die Hilfen rechtens
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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