Am Montag kommentieren die Anwälte von Michael Ballweg den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart, wonach der Querdenken-Begründer in U-Haft verbleiben muss. Nach Akteneinsicht ist die Verteidigung von der Unschuld ihres Mandanten überzeugt und legt im nächsten Schritt Haftbeschwerde ein.
Quelle: RT DE
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