Das Berliner Landgericht hat entschieden, dass Booking jahrelang gegen Kartellrecht verstoßen hat. Die Bestpreisklauseln des Unternehmens behinderten den Wettbewerb, indem sie Hotels günstigere Preise auf eigenen Kanälen untersagten. Jetzt müssen die betroffenen Hoteliers entschädigt werden.
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Quelle: touristik aktuell
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