Referenten der Bundesnetzagentur erklären Unternehmern mittels Video-Livestream-Seminar die geplanten Anordnungen bei einer Gasmangellage. Von der Reduzierung der Gaszufuhr sind nur die Bereiche Ernährung und Gesundheit ausgenommen. Andere Produzenten können versuchen, Ausnahmen als schützenswerte Unternehmen zu beantragen.
Quelle: RT DE
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