Eine Altersgrenze für den Start in eine betriebliche Versorgungsregelung ist nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts möglich. Es könnten Beschäftigte von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausgeschlossen werden, die bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 55. Lebensjahr vollende
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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