Anträge zur Erleichterung der Regularien für die Bundestagswahl aufgrund der Pandemie wurden wegen unzureichender Begründung zurückgewiesen. Die MLPD und die Bayernpartei wollten sogenannte “Unterschriftenquoren” senken lassen. Doch ihre Anträge waren zu wenig begründet, sagt das Gericht.
Quelle: RT DE
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