Eine nachträgliche Änderung des Betrachtungszeitraums bei der Corona-Soforthilfe ist in Baden-Württemberg laut Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut nicht möglich. Wie das Ministerium am Dienstag mitteilte, kommt ein Rechtsgutachten zu diesem Ergebnis. Dieses stütze sich auf den im Grundges
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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