Die Ständige Impfkommission hat noch keine Empfehlung für den angepassten BioNTech-XBB.1.5-Impfstoff ausgesprochen. In einem offiziellen Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung weist diese nun darauf hin, dass im Gegensatz zur bisherigen Regelung aktuell nur eine “eingeschränkte Staatshaftung im Falle eines Impfschadens” des Bundes vorliegt.
Quelle: RT DE
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