Bedienungen müssen im Freien nicht automatisch eine Maske tragen. Stattdessen kommt es auf das individuelle Hygienekonzept des Wirts und Einzelentscheidungen der Behörden vor Ort an. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, über den die “Augsburger Allgemeine” und
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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