Gerichtsurteil: Verfassungsschutz darf “Junge Welt” weiter im Bericht nennen

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Das Verwaltungsgericht Berlin entschied am Donnerstag, dass die Tageszeitung “Junge Welt” weiterhin im Bericht des Verfassungsschutzes genannt werden darf. Der Geschäftsführer des Verlages sagte, das Gericht habe “krudes dummes Zeug vom Verfassungsschutz” übernommen. Man werde sich damit nicht zufriedengeben.

Quelle: RT DE

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