Die vom Staat zugesagten Überbrückungshilfen für Unternehmer müssen nach Ansicht der IHK Rostock rasch und in vollem Umfang ausgezahlt werden. Bei den Überbrückungshilfen II und III gebe es zunächst nur Abschlagszahlungen, sagte IHK-Hauptgeschäftsführer Thorsten Ries der Deutschen Presse-Agentur. Di
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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