Kindergeld pfändbar? Sozialleistungen auf dem P-Konto schützen

Wirtschaft

Seit dem 1. Juli 2010 ist Kindergeld grundsätzlich pfändbar. Ein P-Konto mit Freibetrag schützt davor, das Geld an die Gläubiger auszukehren. 

Quelle: wirtschaft | t-online

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