Seit dem 1. Juli 2010 ist Kindergeld grundsätzlich pfändbar. Ein P-Konto mit Freibetrag schützt davor, das Geld an die Gläubiger auszukehren.
Quelle: wirtschaft | t-online
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Seit dem 1. Juli 2010 ist Kindergeld grundsätzlich pfändbar. Ein P-Konto mit Freibetrag schützt davor, das Geld an die Gläubiger auszukehren.
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