Die Zürcher Zwangsmaßnahmenrichterin hat alle Entsiegelungsanträge der Staatsanwaltschaft im Fall Pierin Vincenz abgewiesen. Es gebe keinen ausreichenden Tatverdacht gegen den betroffenen Journalisten, sodass das beschlagnahmte Material unter Quellenschutz bleibt. Das Urteil stärkt die Medienfreiheit sowie investigativen Recherchen im öffentlichen Interesse und ist ein Signal für die Unabhängigkeit der vierten Gewalt.
Quelle: RT DE
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